Mit Bildungsurlaub zum Jagdschein – offiziell anerkannt in Niedersachsen
Damit kannst du für die Dauer der Ausbildung Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber beantragen und wirst bei voller Lohnfortzahlung freigestellt.
Was ist Bildungsurlaub?
Das NBildUG ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Niedersachsen, sich bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche) für anerkannte Weiterbildungen freistellen zu lassen – bei vollem Gehalt.
Wenn du den Anspruch von zwei Jahren zusammenfasst, kannst du bis zu zehn Tage am Stück Bildungsurlaub nehmen.
Unser zweiwöchiger Intensivkurs ist für neun Tage Bildungsurlaub anrechenbar.
Um Bildungsurlaub zu beantragen, gelten folgende Bedingungen:
Du bist seit mindestens sechs Monaten in deinem Betrieb beschäftigt.
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Dem Antrag muss die offizielle Anerkennung der Veranstaltung nach dem NBildUG beigefügt werden – diese Bescheinigung erhältst du direkt von uns.
Bildungsurlaub kann nur für anerkannt zertifizierte Veranstaltungen genommen werden – unser Kurs erfüllt diese Voraussetzung.
Du hast pro Kalenderjahr Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Eine Zusammenfassung von zwei Jahren (insgesamt zehn Tage) ist möglich.
Unser Intensivkurs zur Jägerprüfung ist nach dem NBildUG anerkannt – du kannst also berufliche Weiterbildung und Jagdausbildung ideal verbinden, ohne deinen Jahresurlaub zu verbrauchen.
Wir unterstützen dich selbstverständlich mit allen erforderlichen Unterlagen für den Antrag beim Arbeitgeber.
Noch Fragen?
Wenn du mehr über Bildungsurlaub in Niedersachsen oder die Abläufe bei uns erfahren möchtest, schreibt uns eine Mail an
info@jagdschule-göttingen.de, nutzt unser Kontaktformular oder ruft an.
Wir beraten dich persönlich und helfen dir bei der Antragstellung für deinen Bildungsurlaub.
Waidmannsheil und fette Beute –
Alexander